Das Gesetz begrenzt die Freiheit der Einzelnen, der Statt nennt die Begrenzung Gerechtigkeit. Der unauflösbare Gegensatz zwischen Freiheit und Gerechtigkeit liegt darin, daß die Freiheit ein ontologisch, die Gerechtigkeit ein konzeptionell metaphysischer Begriff ist. Der Einzelne fühlt die Freiheit und sollte die Gerechtigkeit begreifen, doch weil sein Begreifen schwächer ist als sein Fühlen, fühlt er die Gerechtigkeit als Ungerechtigkeit.
Der Einzelne neigt dazu, die Gerechtigkeit fühlen zu wollen, die doch nur eine Konzeption des Verstandes ist. Er drängt sich an die Macht, weil er sich nur dann im Recht fühlt, auch wenn er im Unrecht ist. Macht gibt Recht. Aber die Intention derer an der Macht decken sich selten mit der Gerechtigkeit, die vom Staat gefordert wird, darum neigen jene dazu, den Staat [sich] anzugleichen, statt sich dem Staat. Die Gerechtigkeit kommt abhanden.